
Jedes Jahr lädt die Architektenkammer NRW zu einem Neujahrsempfang nach Düsseldorf ein. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau- und Digitalisierung des Landes NRW sowie rd. 200 Gäste aus Politik, Bauwirtschaft und Verbänden gaben sich die Ehre. Die Neujahrsansprache waren von Ernst Uhig, Präsident der Architektenkammer sowie von Ina Scharrenbach mit „guten News“ versehen.
„Wir wollen die Landesbauordnung zum Teil radikal ändern!“ -Der entsprechende Novellierungsentwurf der Landesregierung, der am 29.01.2026 in erster Lesung im NRW-Landtag beraten worden war, sehe u.a. eine drastische Reduzierung der baurechtlich einzuhaltenden Normen vor. Wie die Ministerin ausführte, sollen künftig nur noch die Anforderungen des Sicherheitsrechts zwingend erfüllt werden müssen. Für die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wäre das ein wichtiger Schritt hin zu einem einfacheren und schnelleren Bauen: „Die Architektenkammern haben mit dem ‚Gebäudetyp-E‘ genau diesen Weg beschrieben“, sagte Kammerpräsident Ernst Uhing. „Genau diese Freiräume brauchen wir, wenn wir die Wohnungsbaukrise bewältigen wollen.“
In seiner Neujahrsansprache legte der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen besonderen Schwerpunkt auf die Frage, wie mehr Wohnungsbau im Lande angeregt werden könnte. „Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass der Wohnungsbau nicht mehr nur eine rein fachliche Herausforderung ist, sondern eine zentrale sozialpolitische Aufgabe, die darüber entscheidet, ob gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingt.“

Ernst Uhing zeigte sich dabei mit Ministerin Ina Scharrenbach einig in der Forderung an die Bundesregierung, die avisierten Änderungen im Landesbaurecht jetzt schnell durch entsprechende Anpassungen im Zivilrecht für alle Beteiligten rechtssicher auszugestalten.
Ministerin Scharrenbach erklärte, auch die Forderung der Architektenkammer NRW nach einer „Oldtimer-Regelung“ für die Entwicklung von Bestandsgebäuden in der Novelle der Landesbauordnung aufgegriffen zu haben. Aus der Bauordnung solle eine „Umbauordnung“ werden, kündigte die nordrhein-westfälische Bauministerin an. Es sei beabsichtigt, die Genehmigungsfreistellung auf alle Gebäudeklassen auszuweiten. Auf Wunsch der AKNW solle aber die Option erhalten bleiben, eine Genehmigung ausdrücklich beantragen zu können.
Für die künftige Landesbauordnung werde der Grundsatz gelten: „digital first“, führte die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung aus. Der digitale Bauantrag solle mit Inkrafttreten der Baurechtsnovelle zum Standard werden. Das werde für den 01.07.2026 angestrebt.
Kammerpräsident Uhing richtete in seiner Rede zum neuen Jahr den Fokus auch auf die ökologische Transformation des Planens und Bauens. Um den Anforderungen an Nachhaltigkeit innerhalb des Sektors gerecht zu werden, müsse der Blick statt auf die Betriebskosten auf den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes gerichtet werden. „Die Ökobilanz muss jetzt kommen. Nicht als bürokratische Hürde, sondern als zentrales Planungsinstrument, das Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und gute Architektur zusammenbringt und damit hilft, das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen“, erläuterte Ernst Uhing. Ein Ansatz, der auch Kraft als Innovationstreiber entfalten könne.
Um die komplexen Anforderungen der notwendigen baulichen Transformation unserer Städte und Gemeinden gewährleisten zu können, bedürfe es eines qualifizierten Berufsnachwuchses, betonte Kammerpräsident Uhing. Er dankte den anwesenden Mitgliedern des nordrhein-westfälischen Landtags für die Möglichkeit, dass die Architektenkammer NRW seit drei Jahren bereits erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen als „Junior-Mitglieder“ aufnehmen kann. „Wir brauchen den Austausch zwischen den Generationen, und wir brauchen sehr gut qualifizierte junge Planerinnen und Planer“, rief Ernst Uhing. Deshalb seien Einsparungen oder gar die Schließung von Studiengängen – wie derzeit an der Bergischen Universität Wuppertal diskutiert – ein „fatales Signal“. Für die Umsetzung der politisch vorgegebenen Ziele der Weiterentwicklung des Baubestandes und der Infrastruktur sei eine Stärkung des Berufsstandes notwendig. Dazu gehöre der gezielte Ausbau des Wettbewerbswesens und die überfällige Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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